Was tun, wenn der Silvesterböller ins Auge geht?
DRK-Erste-Hilfe-Tipps zum Jahreswechsel
Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen ein ganz besonderes Erlebnis. Es wird ausgelassen gefeiert - mitunter mit schwerwiegenden Folgen, wie Handverletzungen, abgerissenen Fingern, Verletzungen am Auge oder Schädelverletzungen. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Böllern jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin. „Auch in Feierlaune sollten einige Regeln unbedingt gelten, um unbeschwert in das neue Jahr starten zu können.“ Er gibt folgende Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass es doch zu Verletzungen kommt:
1. Verbrennungen:
Schnell reagieren! Kleinere Verbrennungen sollen gekühlt werden, großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes.
2. Handverletzungen:
Größere Wunden müssen sofort steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt! Falls Finger oder Fingerteile abgerissen wurden, versuchen Sie, diese zu bergen und geben Sie ihn den Rettungskräften mit.
3. Augenverletzung:
Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend die 112 zu wählen.“
4. Alkoholvergiftung:
Maßloser oder ungewohnter Alkohol-Konsum kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das unbedingt ernst genommen werden. Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen. Es besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.“