Pflegeberatung
DRK-Sozialstation Bremerhaven
Am Parkbahnhof 11
27580 Bremerhaven
Tel.: 0471 308360-0
Fax: 0471 308360-11
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat, wenn Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied Beistand benötigen. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Vertrauen Sie sich unseren Fachkräften von der Sozialstation in Bremerhaven an. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.
Beratung mit Herz und Verstand
Das Team der DRK-Sozialstation Bremerhaven berät Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen und unterstützt Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angebote. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten einschließlich der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.
Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
4. Hauswirtschaftlichen Versorgung
verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
Welche Pflegegrade gibt es?
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegegeld (monatlich) | - | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Pflegesachleistung (monatlich) | - | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | - | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege (jährlich) | - | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Vollstationäre Pflege (monatlich) | - | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
zum Verbrauch (monatlich) | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (monatlich) | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Wo kann ich mehr erfahren?
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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