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Ambulante PflegeAmbulante Pflege

Ambulante Pflege

DRK-Sozialstation Bremerhaven

Am Parkbahnhof 11
27580 Bremerhaven

Tel.: 0471 308360-0
Fax: 0471 308360-11

pflege(at)drk-bremerhaven.de

Der Ambulante Pflegedienst des DRK-Kreisverbandes in Bremerhaven kümmert sich um alle, die krankheits- oder altersbedingte Beeinträchtigungen haben. Mit unserer Unterstützung sind die zu pflegenden Personen sicher versorgt und können so lange wie möglich die Annehmlichkeiten des eigenen Heims genießen. Das qualifizierte Pflegepersonal übernimmt die Grund- und Behandlungspflege und organisiert unterstützende Leistungen.

Unterstützung für ein eigenständiges Leben

Wir unterstützen Sie dabei, so lange wie möglich ein eigenständiges Leben in Ihrer vertrauten Umgebung zu führen. Unsere Pflegefachkräfte helfen Ihnen, die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet der ambulante Dienst unserer Sozialstation sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben

     

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Foto: A. Zelck/DRK e. V.

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRK- Sozialstation. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret benötigen.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Die Leistungen der Pflegeversicherung

LeistungenPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (monatlich)-316 €545 €728 €901 €
Pflegesachleistung (monatlich)-724 €1.363 €1.693 €2.095 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)-689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Kurzzeitpflege (jährlich)-1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich)-1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)-770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich)125 €125 €125 €125 €125 €
zum Verbrauch (monatlich)bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €
Wohnraumanpassung (je Maßnahme)4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Zusätzliche Leistungen für
Pflegebedürftige in ambulant
betreuten Wohngruppen
(monatlich)
214 €214 €214 €214 €214 €

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

     

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe

     

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Weitere Details erhalten Sie bei unserem Team der DRK-Sozialstation. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung und die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI